1.) Die beworbenen Leasingangebote entsprechen dem repräsentativen Beispiel gem. §6a Abs.4 der PAngV. Als Verbraucher haben Sie nach Vertragsschluss ein Widerrufsrecht.
2.) Beim Kauf eines TUCSON PHEV bis spätestens zum 31.05.2022 oder eines eines KONA EV bis spätestens zum 31.06.2022 durch einen Privatkunden bei einem teilnehmenden autorisierten Vertragshändler, garantiert Hyundai Motor Deutschland bei einer Auslieferung des Fahrzeugs nach dem 31.12.2022 die Innovationsprämie, wenn die Voraussetzung für den Erhalt des Umweltbonus im Übrigen gegeben sind. Nur solange der Vorrat reicht.
3.) Staatl. Umweltbonus für Elektromobilität der BAFA (Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle, www.BAFA.de) in Höhe von 6.000,- € (Kona Elektro, IONIQ 5 Elektro) bzw. 4.500,- € (Tucson Plug-In-Hybrid). Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Die Innovationsprämie ist mit 50% Anteil ein Bestandteil der BAFA-Förderung . Voraussetzung für die Auszahlung der Innovationsprämie ist eine Beantragung bis 31.12.2022 durch den Antragsteller.
* Fahrzeuggarantie ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit: Die Hyundai Herstellergarantie mit 5 Jahren Fahrzeuggarantie (3 Jahre für serienmäßiges Car-Audio-Gerät inkl.
Navigation bzw. Multimedia sowie für Typ-2-Ladekabel und 2 Jahre für die Bordnetzbatterie), 5 Jahren Lackgarantie (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und
Serviceheft), 5 kostenlosen Sicherheits-Checks in den ersten 5 Jahren gemäß Hyundai Sicherheits-Check-Heft. Die 5-jährige Herstellergarantie für das Fahrzeug gilt nur,
wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde. Zudem 5 Jahre beziehungsweise für die Hyundai Elektro-,
Hybrid-, Plug-in-Hybrid- und Wasserstoff-Modelle 8 Jahre Mobilitätsgarantie mit kostenlosem Pannen- und Abschleppdienst (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft).
** Ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit greift für den KONA Elektro, IONIQ 5 und IONIQ Elektro im Anschluss an die Hyundai Herstellergarantie zusätzlich die 3-jährige
Anschlussgarantie der Real Garant Versicherung AG (Marie-Curie-Straße 3, 73770 Denkendorf). Die Leistungen der Anschlussgarantie weichen von der Herstellergarantie ab
(Details hierzu für den KONA Elektro unter (www.hyundai.de/garantiebedingungen). für den IONIQ Elektro unter (www.hyundai.de/garantiebedingungen-ioniq) und für den
IONIQ 5 unter (www.hyundai.de/garantiebedingungen-ioniq5)). Garantie für die Hochvolt-Batterie ohne Aufpreis: 8 Jahre oder bis zu 200.000 km (IONIQ Elektro, IONIQ Hybrid,
IONIQ Plug-in-Hybrid, NEXO, KONA Hybrid) bzw. 160.000 km (KONA Elektro, IONIQ5, TUCSON Hybrid & Plug-in-Hybrid, SANTA FE Hybrid & Plug-in-Hybrid), je nachdem was
zuerst eintritt. Für Taxis und Mietwagen gelten generell abweichende Regelungen gemäß den Bedingungen des Garantie- und Servicehefts.
Alle Angebote gültig bis 30.06.2022
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer
Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen und den offiziellen Stromverbrauch neuer
Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.